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3. Juni 2019

Worauf eine Gastfamilie einer Au-Pair-Kraft achten muss

Zu den Aufgaben einer Au-Pair-Hilfe gehören üblicherweise die Kinderbetreuung und leichtere Hausarbeiten. Doch jeder, der eine Au-Pair beschäftigen will, muss andere Rechte beachten und mit anderen Kosten rechnen als bei einem Arbeitnehmer im klassischen Sinne.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Eine Au-Pair-Hilfe ist kein normaler Arbeitnehmer, folglich gelten für das Beschäftigungs-Verhältnis auch andere Rechte und Regeln. So darf eine Au-Pair-Kraft maximal sechs Stunden am Tag und maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Zudem ist die Tätigkeit auf bestimmte Bereiche beschränkt. Außerdem gibt es einen gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungsschutz für Au-Pair-Kräfte, den die Gasteltern sicherstellen müssen und die Kosten dafür zu tragen haben.

Es gibt hierzulande bestimmte Vorgaben, die die Gasteltern einhalten müssen, wenn sie eine Au-Pair-Kraft beschäftigen wollen. Ausführliche Informationen darüber enthalten die auf dem Webportal der Bundesagentur für Arbeit herunterladbaren Merkblätter „Au-Pair bei deutschen Familien“ und „Au-Pair-Beschäftigungen“. Daneben stehen auf dieser Website auch ein Au-Pair-Mustervertrag und ein Au-Pair-Fragebogen für Gasteltern zum Download zur Verfügung.

Laut den Bestimmungen darf zum Beispiel eine Au-Pair nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 27 Jahre sein. Die Dauer der Beschäftigung muss von vornherein auf mindestens sechs und höchstens zwölf Monate festgelegt sein.

Eine Au-Pair ist kein Arbeitnehmer

Anders als bei einem normalen Arbeitnehmer ist zum Beispiel die Arbeitstätigkeit einer Au-Pair-Hilfe auf die Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit beschränkt. Eine Au-Pair-Kraft darf zum Beispiel nicht für die Pflege von Senioren eingestellt werden. Zudem müssen Gasteltern die Verpflegung und die Unterbringung in einem eigenen Zimmer kostenlos übernehmen.

Des Weiteren ist die Arbeitszeit auf bis zu sechs Stunden pro Tag sowie höchstens sechs Tage in der Woche, aber maximal auf 30 Stunden pro Woche begrenzt. Eine Au-pair-Kraft hat außerdem einen Urlaubsanspruch von mindestens zwei Werktagen pro Monat.

Statt eines Gehaltes hat eine Au-Pair einen Anspruch auf ein Taschengeld von mindestens 260 Euro monatlich – und zwar unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Gasteltern müssen der Au-Pair-Hilfe ermöglichen, an mindestens einem Deutschkurs teilzunehmen, und sich mit 50 Euro daran beteiligen. Auch die Religionsausübung muss gewährleistet sein.

Die notwendige Unfall- und Krankenversicherung

Laut Bundesagentur für Arbeit gilt zudem: „Für das Au-Pair muss in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.“ Eine entsprechende private Krankenversicherung sollte sinnvollerweise auch die Kosten für Zahnbehandlungen und für einen Zahnersatz nach Unfällen sowie für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte mit abdecken.

Versicherungsexperten empfehlen bei der notwendigen privaten Unfallversicherung eine Versicherungssumme im Invaliditätsfall von mindestens 100.000 Euro. Sinnvollerweise kann man in der Unfallpolice auch ein Unfalltagegeld vereinbaren, das der Gastfamilie zugutekommt, falls die Au-Pair-Hilfe unfallbedingt längere Zeit ausfällt und dadurch Zusatzkosten zum Beispiel für eine notwendige Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe mit abdecken.

Zwar nicht vorgeschrieben, aber existenziell wichtig ist zudem eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass die Au-Pair-Kraft fahrlässig einen Schaden anrichtet. Für Schäden, die eine Au-Pair aufgrund eines Missgeschicks verursacht, haftet sie nämlich in vollem Umfang selbst. Hat die Au-Pair-Hilfe zum Beispiel bei einem Fahrradunfall eine andere Person verletzt, muss sie für alle entstandenen Kosten – von der medizinischen Behandlung bis zu einem möglichen Einkommensverlust des Verletzten – aufkommen, was schnell zum finanziellen Ruin führen kann.

Wenn das Au-Pair einen Schaden verursacht

Eine bestehende Privathaftpflicht-Police für die Au-Pair-Kraft bietet in diesen Fällen nicht nur Kostenschutz, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Prinzipiell kann man prüfen, inwieweit ein Haftpflichtschutz für die Au-Pair-Kraft zum Beispiel durch eine eventuell bereits bestehende Privathaftpflicht-Police für sie selbst oder ihre Eltern bereits besteht. Alternativ dazu: In mancher bestehenden Privathaftpflicht-Police der Gasteltern ist das Haftpflichtrisiko einer Au-Pair-Hilfe kostenfrei mitversichert oder lässt sich gegen einen geringen Aufpreis miteinschließen.

Tipp: In der Regel decken jedoch nur separate Privathaftpflicht-Policen für Au-Pairs, die auch einen Berufshaftpflichtschutz enthalten, neben den fahrlässig verursachten Schäden, die eine Au-Pair-Kraft in ihrer Freizeit anrichtet, auch Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht, mit ab. Wenn in der Police vereinbart, übernimmt eine solche Privathaftpflichtversicherung auch Personen- und Mietsachschäden, die die Au-Pair-Hilfe aufgrund eines Missgeschicks bei ihrer Gastfamilie herbeiführt.

Auch wichtig: Fährt die Au-Pair-Hilfe mit einem Auto der Gastfamilie, sollte mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer abgeklärt werden, ob dies in der Kfz-Versicherung mit abgedeckt ist oder werden kann. Wenn man plant, eine Au-Pair-Kraft zu beschäftigen, ist es generell sinnvoll, sich von einem Versicherungsexperten über den passenden Versicherungsschutz beraten zu lassen, um teure Absicherungslücken für die Au-Pair-Hilfe und auch für einen selbst als Gastfamilie zu vermeiden.

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