Gesundheit

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14. Mai 2019

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Krankenkassen und Krankenversicherer übernehmen die Kosten für diverse Vorsorgemaßnahmen, mit deren Hilfe Risiken erkannt oder Krankheiten frühzeitig entdeckt werden können.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Denn je früher therapeutische Maßnahmen einsetzen, desto besser sind oftmals die Heilungschancen.

Durch Vorsorgeuntersuchungen lassen sich nicht nur viele Krankheiten, sondern bereits auch Risiken, die Krankheiten auslösen können, frühzeitig erkennen. Eine frühzeitige Diagnose mit einer anschließenden Behandlung kann oftmals die Heilungschancen deutlich verbessern. Im Blickpunkt stehen hierbei besonders jene Krankheiten, die schleichend beginnen, ohne dass die Betroffenen etwas davon merken. Dazu gehören beispielsweise Diabetes, Bluthochdruck oder koronare Herzerkrankungen, aber auch bestimmte Krebsarten beziehungsweise deren Vorstufen.

Krankenversicherte haben hierzulande einen Anspruch auf diverse kostenlose Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Welche dies sind, listet beispielsweise das Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) online in einem gesonderten Bereich zum Thema Früherkennung & Vorsorge auf. Private Krankenversicherer übernehmen oft nicht nur die Kosten für diese, sondern zusätzlich auch noch für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Das Ziel der Früherkennungsmaßnahmen ist es, vorhandene Risikofaktoren oder bereits bestehende Krankheiten frühzeitig zu erkennen, um vorhandenen Risiken entgegenzuwirken oder eine bestehende Krankheit frühestmöglich zu therapieren. Damit steigen zum einen die Chancen, dass man erst gar nicht an bestimmten Krankheiten erkrankt. Zum anderen lassen sich aber auch die Heilungschancen bei vielen, teils schweren Krankheiten wie Darm-, Haut-, Brust- oder Prostatakrebs deutlich verbessern, wenn man sie bereits in einem frühen Stadium entdeckt und behandelt.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Vorsorgeuntersuchungen gibt es bereits für Säuglinge, Kinder und Jugendliche: Bei den sogenannten U-Untersuchungen werden nicht nur der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung ärztlich überprüft, sondern es können dadurch auch mögliche Probleme oder Auffälligkeiten erkannt und behandelt werden. Dabei haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf insgesamt zehn Untersuchungen, nämlich von der U1 bis zur U9 sowie auf eine Untersuchung im Jugendalter (J1) zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr.

Die U-Untersuchungen werden in einem Kinderuntersuchungsheft vermerkt. Manche Krankenkassen und private Krankenversicherer übernehmen für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) sogar noch weitere Vorsorgeuntersuchungen. Detaillierte Informationen hierzu gibt es online beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. – auch in Form von herunterladbaren Merkblättern zu den jeweiligen U- oder J-Untersuchungen.

Ergänzend hierzu haben Kinder und Jugendliche auch einen Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bis zum sechsten Lebensjahr und halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Untersuchungen ab dem zwölften Lebensjahr werden bei gesetzlich Krankenversicherten im entsprechenden Bonusheft vermerkt.

Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene …

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr haben in der Regel einen Anspruch auf eine Zahnvorsorge-Untersuchung je Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus kann alle zwei Jahre und zwar beginnend mit dem 35. Lebensjahr ein Check-Up durchgeführt werden. Dieser dient unter anderem der frühzeitigen Erkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen.

Ebenfalls ab dem 35. Lebensjahr gibt es einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening und zwar ebenfalls im zweijährlichen Rhythmus. Um die Früherkennung von Darmkrebs geht es in den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen (Test von Blut im Stuhl und Beratung) zwischen dem 50. und 54. Lebensjahr.

Ab dem 55. Lebensjahr haben Erwachsene Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder alternativ statt der zweiten Darmspiegelung auf Tests von Blut im Stuhl im zweijährlichen Rhythmus.

… und speziell für Frauen oder Männer

Zusätzlich zu den bereits aufgezählten Vorsorgeuntersuchungen haben Frauen ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und ab dem 30. Lebensjahr auf eine jährliche Früherkennung von Brustkrebs. Ab dem 50. bis 69. Lebensjahr hat man alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening, ebenfalls zur Früherkennung von Brustkrebs. Zudem besteht für Frauen bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf ein jährliches Chlamydien-Screening, ein Test auf Bakterien, die unter anderem zu Sterilität führen können.

Für Männer wiederum besteht ab dem 45. Lebensjahr ein Anspruch auf eine jährliche Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata. Seit vergangenem Jahr können Männer ab 65 Jahren außerdem eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader im Rahmen einer Vorsorge durchführen lassen. Kommt es nämlich zu einem Riss der Bauchschlagader, ist es für einen rettenden Eingriff häufig zu spät.

„Das Screening wird Leben retten“, betont diesbezüglich Prof. Dr. Hubert Schelzig. Der Direktor der Klinik für Gefäß- und Endovaskularchirurgie am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) erklärt: „Männer über 65 erkranken sechsmal häufiger als Frauen an einem Aneurysma der Bauchaorta. Zudem steigt das Erkrankungsrisiko mit dem Alter. Kommen weitere Faktoren hinzu, vor allem das Rauchen oder auch eine familiäre Vorbelastung, erhöht sich das Risiko noch weiter.“

Ergänzende Vorsorgeuntersuchungen

Manche gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere private Krankenversicherungen übernehmen auch die Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Zahnprophylaxe. Wenn bestimmte Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen, trägt der jeweilige Krankenversicherer unter Umständen auch die Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse oder beim privaten Krankenversicherer nachzufragen, welche Früherkennungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen insgesamt übernommen werden. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Vorsorge bietet die Broschüre „Ratgeber zur Prävention und Gesundheitsförderung“ des BMG, die sich in einem eigenen Kapitel den Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen widmet.

Auch die diversen Präventions- und Früherkennungsratgeber und die Website der Deutschen Krebsgesellschaft sowie das Webportal der Deutschen Krebshilfe informieren über Prävention und Früherkennung. Ausführliche Informationen zu den kostenlosen Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen gibt es auch im Webauftritt des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

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