Gesundheit

Kind auf Schultern vom Vater
31. August 2018

Sehstörungen bei Kindern werden häufig zu spät erkannt

Rund 30 Prozent aller Kinder im Alter von vier Jahren haben eine Sehschwäche, so die Experten des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. Doch nicht einmal bei der Hälfte der betroffenen Kinder ist diese bekannt. Dabei kann man in den ersten Lebensjahren viel korrigieren.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Wird ein Augenproblem eines Kindes rechtzeitig erkannt und frühzeitig, also bereits im Kleinkindalter entsprechend behandelt, sind die Chancen für eine Heilung gut. Fällt die Sehschwäche aber erst später auf, beispielsweise im Schulalter, wenn Probleme beim Lesen auftauchen, kann es für eine vollständige Korrektur bereits zu spät sein.

60 Prozent der Sehschwächen bei Kindern werden nicht erkannt, so der Berufsverband der Augenärzte Deutschland e.V. (BVA). Dabei können viele Erkrankungen und Sehprobleme, wenn sie rechtzeitig erkannt werden, gut behandelt werden, sodass unter Umständen sogar eine lebenslange Sehschwäche komplett verhindert werden kann.

Deshalb raten die Spezialisten des BVA im Rahmen der Initiative zur Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern unter anderem grundsätzlich, jedes Kind im Alter zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat von einem Augenarzt untersuchen zu lassen. Treten bestimmte Krankheitsmerkmale oder ungeklärte Symptome wie Schielen auf, sollte diese augenärztliche Untersuchung auch früher stattfinden.

Die Entwicklung des Sehens

Die Augen entwickeln sich von der Geburt an weiter. Ab dem zweiten Monat nach der Geburt können Kinder bereits erste Umrisse eines Gesichts und grobe Muster erkennen. Das perspektivische Sehvermögen bildet sich dann ab dem sechsten Monat heraus, sodass Kinder dadurch auch gezielt nach etwas greifen können. Deshalb werden auch die Sinnesorgane bei den diversen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen von Kindern, den sogenannte U-Untersuchungen überprüft.

Bei der U2, die zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag durchgeführt wird, schauen die Ärzte beispielsweise schon nach Auffälligkeiten von Augapfel, Augenlidern, Pupillen sowie auf das sogenannte Augenzittern. Aber auch bei den Folgeuntersuchungen, wie beispielsweise bei der U4 (dritter bis vierter Lebensmonat) und der U5 (sechster bis siebter Lebensmonat), wird das Sinnesorgan überprüft und beispielsweise kontrolliert, ob das Baby mit den Augen einem Gegenstand folgen kann.

Außerdem werden seit 2017 Tests auf Schielen, Ungleichsichtigkeit und Grauen Star durchgeführt. Unabhängig davon gibt es Symptome, bei denen stets sofort ein Augenarzt aufgesucht werden sollte: Dazu gehören beispielsweise sichtbare Auffälligkeiten wie ein Augenzittern, eine Trübung der Hornhaut oder auch grau-weißliche Pupillen. Bei großen lichtscheuen Augen sollte das Kind ebenfalls von einem Augenarzt untersucht werden.

Genau hinsehen, um Sehstörungen zu erkennen

Wer sein Kind genau beobachtet, kann auch selber frühzeitig erkennen, ob Probleme vorliegen. Darauf verweisen die Spezialisten des Kuratoriums Gutes Sehen e.V. So sollten Eltern zum Beispiel das Spielverhalten des Kindes beobachten. Hat es beispielsweise Probleme beim Greifen von Gegenständen, kann dies auf einen Sehfehler hindeuten. Aber auch wenn es häufig stolpert, es schielt, sich häufig die Augen reibt, die Augen zusammenkneift, zwinkert oder den Kopf schief hält, sollte man unter Umständen die Sehfähigkeit überprüfen lassen.

Schulkindern mit einer Sehschwäche haben häufig Probleme beim Lesen und Schreiben, verrutschen öfters in der Zeile, halten das, was sie lesen wollen, entweder ganz nah oder ganz weit weg – auch das sind Symptome, die man ernst nehmen und bei einem Augenarzt abklären lassen sollte.

Außerdem sollten Kinder, die ein erhöhtes Risiko für eine Sehschwäche haben, bereits zwischen dem sechsten und zwölften Monat von einem Augenarzt untersucht werden. Hierzu gehören beispielsweise Frühgeburten, Kinder mit einem Entwicklungsrückstand oder mit einer erblichen Vorbelastung durch die Eltern beziehungsweise auch wenn Geschwister an einer Augenkrankheit leiden.

Die Kosten im Griff

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die U-Untersuchungen und für die Untersuchungen beim Augenarzt. Außerdem tragen sie im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs bei minderjährigen Kindern die Kosten für die Brillengläser beziehungsweise schulsporttauglichen Brillengläser – doch nur unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kunststoffgläser – beziehungsweise Kontaktlinsen.

Allerdings müssen die Eltern die Brillengestelle in aller Regel selbst bezahlen. Auch bei der Qualität der Brillengläser gibt es Einschränkungen beispielsweise in Bezug auf das Entspiegeln oder die Kratzfestigkeit, da nur der gesetzlich vorgegebene Mindeststandard übernommen wird.

Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung lässt sich dieses Kostenrisiko minimieren, da hier, je nach Vertragsvereinbarung, eben auch die Kosten für Brillengestelle und für höherwertige Brillengläser bis zu einer bestimmten Höhe mit abgedeckt sind.

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