Mobilität

Autounfall
7. Juni 2018

Die wichtigsten sieben Schritte nach einem Verkehrsunfall

Man kann jederzeit in einen Unfall verwickelt werden oder gerade hinzukommen, wenn ein solcher passiert ist. Dann ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, denn Nichtstun ist immer falsch und kann unter Umständen sogar empfindlich bestraft werden.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Jedes Jahr ereignen sich Millionen von Verkehrsunfällen. Trotzdem rechnen die meisten nicht, dass es sie treffen könnte und verdrängen das Risiko. Viele haben Angst vor einer solchen Situation, wohl auch, weil sie nicht (mehr) wissen, wie man sich richtig verhält. Dabei ist das richtige Vorgehen wichtig. Denn so verhindert man weitere Schäden, reduziert die Gefährdung von anderen, hilft Verletzten und kann letztendlich durch eine richtige Vor-Ort-Dokumentierung des Unfalles auch für eine einfache und schnelle Schadenregulierung sorgen.

2017 registrierte die Polizei nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes über 2,6 Millionen Verkehrsunfälle. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren. Die Chancen für jeden, selbst in einen Unfall verwickelt zu werden oder zu einem Unfall hinzuzukommen, sind demnach gestiegen.

Daher ist es für jeden Verkehrsteilnehmer, und zwar unabhängig, ob er mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, gut zu wissen, wie er sich dann zu verhalten hat.

Von der Sicherung der Unfallstelle …

Folgende sieben Schritte sollten bei einem Unfall beachtet werden: Zuerst ist es wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Dann sollte Erste Hilfe geleistet und die Polizei benachrichtigt werden. Anschließend gilt es, Beweise zu sichern sowie den Unfall und die Angaben der Beteiligten zu dokumentieren. Danach wird die Unfallstelle geräumt und der Schaden wird der Versicherung gemeldet.

Zum Sichern der Unfallstelle: Das Warnblinklicht und bei Dunkelheit zusätzlich die Beleuchtung sorgen dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam werden. Beim Verlassen des eigenen Fahrzeugs sollte man die Warnweste anlegen, da man damit leichter gesehen wird. Das Aufstellen eines Warndreiecks an einer gut sichtbaren Stelle ist vorgeschrieben und zwar auf Landstraßen in rund 100 Meter und auf Autobahnen in rund 200 Meter Entfernung. Erst wenn der Unfallort abgesichert ist, kann man Erste Hilfe leisten, anderenfalls gefährdet man sich und andere.

Wer unsicher ist, wie eine Erste Hilfe durchzuführen ist, zum Beispiel wer Probleme mit einer stabilen Seitenlage, beim Beatmen oder beim Verbinden hat, dem sei ein Kurs zur Auffrischung dieser Kenntnisse angeraten. Durchgeführt werden diese von Hilfs- und Rettungsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.

… bis zur Dokumentation

Bei Unfällen mit Personenschaden, mit einem großen Sachschaden, auf Autobahnen, wenn die Vermutung besteht, dass einer der Unfallbeteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder auch wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland beteiligt ist, sollte stets die Polizei angerufen werden. Die Polizei ist über den Notruf 110 erreichbar. Informieren kann man die Polizei übrigens immer, denn diese entscheidet nach dem Opportunitätsprinzip, ob sie, beispielsweise bei kleineren Sachschäden, am Unfallort erscheint.

Bei Personenschäden erreicht man den Rettungsdienst unter der 112. Beide Nummern, also die 110 und die 112, gelten sowohl vom Handy als auch vom Festnetz aus. Beim Notruf sollten folgende Fragen beantwortet werden: Wer meldet? Wo und was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es und mit welchen Verletzungen? Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit, kann auch ein Abschleppdienst über eine Notrufsäule oder die Servicenummer des Notrufs der Autoversicherer 0800 Notfon D (0800 6683 663) angefordert werden.

Eine umfassende Dokumentation erleichtert die Schadenabwicklung. Am einfachsten geht dies mit dem Europäischen Unfallbericht, der in jedem Handschuhfach liegen sollte. Diesen EU-Unfallbericht, der dafür sorgt, dass nichts Wichtiges bei der Unfallaufnahme vergessen wird, bekommt man beim Kfz-Versicherer oder z. B. im Webportal des GDV DL zum Download. Fotos von der Unfallstelle und von den Beschädigungen an den Fahrzeugen sind ebenfalls hilfreich.

Den Schaden melden

Jeder Beteiligte kann den Unfall direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Unfallverursachers melden. Alternativ geht dies auch über den Zentralruf der Autoversicherer (telefonisch unter 0800 2502600 oder aus dem Ausland unter +49 40 300330300). Dieser Zentralruf ist außerdem hilfreich, wenn der Unfallgegner keine Angaben zu seiner Versicherung machen kann, denn hier genügt das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners. Die Daten werden hier nämlich automatisch an die entsprechende Versicherung geleitet.

Außerdem sollte jeder Beteiligte den Unfall unverzüglich – spätestens innerhalb von einer Woche – seinem eigenen Kfz-Versicherer melden, und zwar auch dann, wenn er keine Schuld am Unfall hat, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt notfalls auch unberechtigte Ansprüche ab. Hat man als Unfallbeteiligter eine (Teil-)Schuld am Unfall, übernimmt beispielsweise eine bestehende Vollkasko-Versicherung die Schadenskosten am eigenen Pkw abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Hilfreiche Informationen zum Thema Unfall im Ausland bietet zudem die kostenlose Web-App „Mit dem Auto ins Ausland“ des EVZ.

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