Finanzen & Vorsorge

Mutter mit Baby
15. Mai 2018

Rundumschutz für die Familie

Wenn man ein Kind bekommt, ändert sich alles. Auch den Versicherungsschutz sollten Eltern auf die neue Lebenssituation anpassen, damit die Familie in jeder Lage finanziell abgesichert ist.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Wenn man ein Kind bekommt, ändert sich alles. Auch den Versicherungsschutz sollten Eltern auf die neue Lebenssituation anpassen, damit die Familie in jeder Lage finanziell abgesichert ist.

Die Verantwortung, die Eltern mit Kindern haben, ist groß. Die passenden Versicherungslösungen helfen dabei, dass eine Familie auch in schwierigen Situationen finanziell umfassend abgesichert ist.

Nicht immer läuft alles nach Plan. Doch gerade für Eltern, egal ob alleinerziehend oder als Paar, ist es wichtig, dass die Familie auch während Krisen und Notfälle finanziell gesichert ist oder auch ein Missgeschick eines Familienangehörigen nicht gleich zum finanziellen Desaster für alle wird.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Absicherungslösungen an, denn die Sozialversicherung alleine reicht häufig nicht.

Damit ein Malheur nicht zum finanziellen Gau wird

Da jeder laut Gesetz für Schäden in voller Höhe haftet, die er verursacht hat, ist eine Privathaftpflicht-Versicherung nicht nur, aber eben auch für Familien existenziell wichtig. Diese Police leistet, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen anderen geschädigt hat, wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Ansprüche Dritter ab.

Gerade bei Personenschäden, die ein Familienmitglied beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer verursachen kann, könnten diese Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen ohne eine entsprechende Privathaftpflicht-Police den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Besonderheit für Familien: In einer solchen Privathaftpflicht-Police sind nicht nur die Eltern, sondern auch deren minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder als versicherte Personen geschützt.

Richtet das Kind einen Schaden an, für den es selbst oder die Eltern haften müssen, leistet die Versicherung den entsprechenden Schadenersatz. Die Prämienhöhe ändert sich mit der Anzahl der mitversicherten Kinder in der Regel nicht. Welche Haftpflicht-Absicherungen im individuellen Fall noch wichtig sind, beispielsweise wenn eine Familie ein Haus besitzt oder einen Hund hat, analysiert auf Wunsch ein Versicherungsfachmann.

Wenn ein Elternteil krank wird …

Für das Familieneinkommen sorgen in der Regel einer oder beide Elternteile. Ist ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer für längere Zeit aufgrund einer Krankheit oder eines schweren Unfalles arbeitsunfähig und erhält von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deswegen ein Krankengeld, müssen er und seine Familie jedoch mit Einkommenseinbußen rechnen.

Wer bisher gut verdient, hat in diesem Fall sogar erhebliche Einkommenseinbußen. Die GKV zahlt nämlich Arbeitnehmern maximal 78 Wochen ein Krankengeld, das 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV (monatlich 4.425 Euro in 2018).

Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt. Wer beispielsweise 5.000 oder 6.000 Euro verdient, erhält das Gleiche wie ein Arbeitnehmer, der 4.425 Euro bekommt, nämlich maximal 3.097,50 Euro. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke ist für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

… oder gar nicht mehr arbeiten kann

Erhebliche finanzielle Probleme drohen insbesondere, wenn ein bisher berufstätiges Elternteil aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eine Erwerbstätigkeit ausüben kann.

Denn auch als gesetzlich Rentenversicherter muss man mit drastischen Einkommenseinbußen rechnen, selbst wenn man die medizinischen und versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllt.

Wer zum Beispiel die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und wegen eines gesundheitlichen Leidens auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings beträgt die Höhe dieser Rente in der Regel nicht einmal die Hälfte des bisherigen Gehaltes. Unter anderem lassen sich mit einer privaten Berufs– und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung solche Einkommensrisiken absichern.

Der passende Hinterbliebenenschutz

Auch junge Eltern sollten sich schon frühzeitig um eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung kümmern. Denn trotz der hierzulande statistisch hohen Lebenserwartung kann man nicht ausschließen, dass man nicht doch bei einem Unfall oder an einer Krankheit stirbt, wie auch die Daten der vergangenen Jahre des Statistischen Bundesamtes belegen: Fast jeder zehnte Verstorbene war am Tag seines Ablebens erst zwischen 18 und 59 Jahre alt.

Mit dem Abschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung in Form einer Risikolebens-Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Ehepartner und die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind. Eine solche Police zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Wer konkret wissen will, wie hoch die Absicherung der eigenen Angehörigen in den verschiedensten Situationen ist, inwieweit eventuell eine Versorgungslücke im Falle des Falles besteht und wie sich diese bedarfsgerecht schließen lässt, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen. Denn es gibt noch weitere Risiken und Gefahren für Familienmitglieder, deren teils dramatischen Folgen sich zumindest in finanzieller Hinsicht mit entsprechenden Versicherungslösungen absichern lassen.

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